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Störfälle der Woche: KW29-1997
Vom Lastwagen einer Baufirma in Denver(Colorado) wurde ein Meßgerät gestohlen, das mit einer 9 Millicurie-Cs-137- und einer 44 Millicurie-Am-241/Be-Quelle bestückt ist. Die Diebe zerschnitten die Kette, mit der die Quellen auf dem Lastwagen angebunden war.
Quelle: Preliminary Notice der NRC 497041pn.txt
Wegen der zunehmenden Erschöpfung der Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente in reaktorinternen Lagerbecken gehen viele amerikanische Betreiber zu einer Lagerung in Trockenbehältern auf dem Gelände neben den Kraftwerken über. Die Aufsichtsbehörde hat bei dieser zunehmenden Praxis bei Lade- und Entladevorgängen erhebliche Sicherheitsprobleme ausgemacht und weist in einer Notiz alle Betreiber darauf hin.
- In einem Fall wurde das Bewegen des mehr als 100 Tonnen schweren Lagerbehälters mit ungesichertem Deckel als "unresolved safety question" eingeordnet, weil im Sicherheitsbericht das Bewegen solcher Lasten nicht abgedeckt ist.
- Teilweise wurde die von den Krananlagen zu bewältigende Last unterschätzt, weil nur die Nennlast berücksichtigt wurde. Da Fertigungstoleranzen der Behälter nicht berücksichtigt wurden, ergab sich eine Überschreitung der zulässigen Traglast.
- Wegen des Überganges von einem Doppeldeckel-System zu einem Ein-Deckel-System hatte sich in einem Fall das Gewicht des Lagerbehälters erhöht; dies war in der Auslegung nicht berücksichtigt worden.
- In einem Fall war der Kran bei Langsamfahrt sowohl bei der Kalterprobung als auch beim Beladen des Behälters wegen elektrischer Überlast ausgefallen, weil übersehen worden war, daß für die Langsamfahrt des Krans ein zweiter Motor verwendet werden muß.
- Zwei Fälle von unzureichender Absicherung beim Abstellen der Behälter am Brennelemente-Pool wurden bekannt. In einem Fall hätte der Pool beschädigt werden und leckschlagen können.
- Beim Vakuum-Trocknen eines Behälters war ein Vakuum-Meßgerät falsch justiert und zeigte zehnfach höheren Unterdruck an als tatsächlich erreicht wurde. Der Fehler wurde erst später entdeckt.
- Bei einem anderen Reaktor dauerte der Trockenprozeß 86 Stunden, weil Vakuumlecks in der Zuleitung gesucht und geschlossen werden mußten und eine Pfütze im Behälter beseitigt werden mußte.
- Probleme traten auch bei den Entladeprozeduren auf, als ein Betreiber einen undichten Behälter entladen wollte. Die dafür vorgesehene Prozedur erwies sich als nicht durchführbar, weil der sich bildende Dampf beim Fluten des befüllten Behälters und der sich gegebenenfalls entwickelnde Wasserstoff nicht sicher abgeführt worden wäre.
- Beim Entladen von Brennelementen eines Siedewasserreaktors wurde festgestellt, daß anhaftender Feststoff auf den Elementen saß, der aus dem borierten Kühlwasser im Pool des Kraftwerks und aus dem Brennstoff selbst stammt. Die festen Anhaftungen verursachen erhöhte Strahlenbelastungen bei den Entladevorgängen und haben den Pool des Entlade-AKW's verschmutzt.
Die Aufsichtsbehörde bittet alle Betreiber um Beachtung dieser Vorkommnisse.
Quelle: Information Notice der NRC IN97051.WP
Der Eigentümer des AKW Haddam Neck, die Connecticut Yankee Atomic Power Company, ist zu einem Gespräch mit der Aufsichtsbehörde wegen anhaltender Probleme mit dem Strahlenschutz vorgeladen. Das AKW wurde nach Inspektionen stillgelegt.
Quelle: Presseerklärung der NRC 1-97-83.txt
Wegen der Fehler bei Tests von zwei Pumpensystemen der Nachwärmeabfuhr und der Speisewasserversorgung ist die Betreiberfirma Wisconsin Public Service Corporation nun zu der Strafe verurteilt worden. Pumpen waren nicht korrekt getestet worden und die Genauigkeitsanforderungen bei Meßgeräten waren nicht eingehalten worden.
Quelle: Presseerklärung der NRC 3-97-66.txt
Wegen erheblicher Verstöße gegen Vorschriften des Strahlenschutzes wird jetzt gegen das Center for Disease Control and Prevention in Atlanta (Georgia) verhandelt. Radioaktives Material war nicht unter Verschluß gehalten und gegen Diebstahl gesichert worden, Inventuren waren nicht durchgeführt worden, Meßgeräte waren nicht, wie vorgeschrieben, regelmäßig geeicht worden und Schilder um einen Strahlenschutzbereich waren fälschlich nicht entfernt worden.
Quelle: Presseerklärung der NRC 2-97-54.txt
Vertreter des Grand View Hospital, in Sellersville, Pa. sind wegen zahlreicher Verstöße gegen Strahlenschutzvorschriften bei der Aufsichtsbehörde vorgeladen: ein an der Oberfläche kontaminiertes Paket war einfach wieder an eine Apotheke zurückgeschickt worden, ohne die anhaftende Radioaktivität vorher zu entfernen, der Transport des Pakets hatte Transportvorschriften verletzt, die tägliche Kontrolle und wöchentliche Reinigung des Heißen Labors war unterlassen worden und der Strahlenschutzverantwortliche hatte Verstöße gegen die Vorscchriften zugelassen.
Quelle: Presseerklärung der NRC 1-97-85.txt
Bei der Porocel Corporation in Little Rock (Arkansas) ist eine 20 Millicurie Cs-137-Quelle seit März 1996 abgängig, der Verlust wurde aber erst jetzt gemeldet. Im geschlossenen Zustand erhält ein Mensch in der Nähe der Quelle eine Dosis von 10 mrem pro Stunde, bei offenem Verschluß die zehnfache Strahlendosis.
Quelle: Preliminary Notice der NRC 497042pn.txt
Wegen Problemen mit der Kabeltrennung ist der Betreiber des AKW, die Maine Yankee Atomic Power Company, jetzt zu einem Gespräch mit der Aufsichtsbehörde geladen.
Die Kabeltrennung ist bei AKW sehr wichtig, da es bei einer ungenügenden Kabeltrennung zu Mehrfachausfällen von Sicherheitssystemen und zu einem Verlust der Kühlungsfähigkeit kommen kann.
Quelle: Presseerklärung der NRC 1-97-86.txt
Weil bei der Lagerung von Abfällen das zulässige Lagerdatum überschritten war, radioaktive Quellen nicht nach den Vorschriften zur regelmäßgen Inventur kamen und verlorene Quellen nicht gemeldet waren, ist die Universität jetzt bei der Aufsichtsbehörde zum öffentlichen Gespräch eingeladen. Ähnliche Verstöße waren bereits bei früheren Inspektionen gefunden worden, es handelt sich also um einen notorischen Verstoß.
Quelle: Presseerklärung der NRC 3-97-67.txt
Die Lizensen von sechs Operateuren verschiedener Forschungsreaktoren an Universitäten und Kliniken waren abgelaufen, ohne daß Aufsichtsbehörde und Operateure dies bemerkten. Die meisten Einrichtungen hatten vergessen, daß rechtzeitig die Verlängerung beantragt werden muß. Mit einer Information Notice weist die Aufsichtbehörde auf die Pflichten der Reaktorbetreiber hin.
Quelle: Information Notice der NRC IN97054.WP